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Aktuelle Wirtschafts-Hilfen in der Corona-Pandemie

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, Solo-Selbstständige und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen. Für November und Dezember stehen außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung.

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können seit heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass – je nach Verlauf der Pandemie – bis zu 100.000 Unternehmen, möglicherweise sogar noch mehr, die Hilfen beantragen könnten.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu außerordentlichen Hilfen, Überbrückunshilfen aber auch zu Bürgschaften und Neustarthilfen sind hier zusammengefasst:

Aus der Redaktion, im Original erschienen auf www.bundesfinanzministerium.de, Grafik/Foto: Screenshot des Artikels auf www.bundesregierung.de

Halle (Saale) // 18.12.2020